Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen EOS Handel GmbH, Hitzkirch (nach-
folgend „EOS“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie bilden integrierenden Bestandteil eines zwischen 
der EOS und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Die Übernahme allfälliger Bezugs- und Einkaufbedingun-
gen des Kunden ist hiermit explizit ausgeschlossen und der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass EOS aus-
schliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EOS als Vertragsbestandteil akzeptiert. Änderungen oder 
Nebenabreden dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Bestä-
tigung mit rechtsgültiger Unterschrift seitens der EOS. 

EOS Handel GmbH

2. Vertragsabschluss

Von EOS an den Kunden abgegebene Offerten (inklusive Prospekte, Preislisten, Illustrationen von Produkten, An-
gaben im Webshop etc.) sind unverbindliche Einladungen zur Offertstellung, ausser EOS bezeichnet eine Offerte 
explizit als verbindlich. Ein Vertrag zwischen EOS und dem Kunden kommt erst durch einen Antrag des Kunden in 
Form einer Bestellung und dessen Annahme durch EOS zustande. Die Bestellung des Kunden kann per Telefon, 
schriftlich oder Email erfolgen. EOS nimmt den Antrag an, indem sie ihn schriftlich (inklusive Email) bestä-
tigt oder die Waren an den Kunden innerhalb von 14 Tagen ausliefert. Die schriftliche Bestätigung durch EOS zur 
Annahme des Antrages eines Kunden ist nicht zu verwechseln mit der unverzüglichen Bestätigung des Einganges 
der Bestellung im Rahmen des sogenannten elektronischen Geschäftsverkehrs. 
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass erteilte Zusagen bezüglich Verfügbarkeit einer bestimmten Ware nicht ver-
bindlich sind und insbesondere infolge von Produktionsengpässen nachträglich geändert werden können. 
EOS behält sich vor, Konstruktionsänderungen zum Zwecke technischer Verbesserungen vorzunehmen. 
Bei bewilligungspflichtigen Geschäften sind die Lieferungen und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages durch 
Eos vom Erhalt der benötigten behördlichen Bewilligungen abhängig. Ausser eos ist gesetzlich verpflichtet oder 
verpflichtet sich explizit zur Einholung einer Bewilligung ist es Sache des Kunden, notwendige Bewilligungen ein-
zuholen. In jedem Fall hat der Kunde die Kosten sowie damit zusammenhängenden Auslagen zu tragen. EOS 
übernimmt für den Erhalt der Bewilligung keine Haftung. 
Bestellungen mit Vorauskasse gelten erst als durch EOS angenommen, wenn die Zahlung vollständig innerhalb der 
in der Rechnung definierten Frist eingetroffen ist und der Auftrag anschliessend durch EOS schriftlich (inklusive 
Email) bestätigt wurde. 

3. Preise

Die Preise verstehen sich – abweichende Vereinbarungen der Parteien vorbehalten – EXW Hitzkirch gemäss Incoterms 
2010. Mehrwertsteuern, Gebühren und Abgaben (inklusive Zoll) sowie die Kosten für Transport, Verpackung und 
Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. 
Sollten sich im Laufe der Vertragsabwicklung Änderungen durch Preisaufschläge der Zulieferer von EOS, Wäh-
rungsschwankungen, Erhöhung von Fiskal- oder Zollabgaben etc. ergeben, ist EOS berechtigt, die Preise entspre-
chend anzupassen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ande-
re Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden. Das Verrechnungsrecht des Kunden wird hiermit ausdrücklich aus-
geschlossen. 
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und es sind Verzugszinse von 5% pro 
Jahr geschuldet. Ausserdem steht EOS in diesem Fall das Recht zu, ausstehende Lieferungen für den Kunden (auch 
in anderen Vertragsverhältnissen mit EOS) nur gegen Vorauszahlung auszuführen, von den Vertragsverhältnissen 
zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.
Bei Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann EOS jederzeit Vorauszahlung verlangen und, sofern der 
Kunde die Vorauszahlung innert der genannten Frist nicht leistet, unverzüglich vom Vertrag zurücktreten.

5. Lieferung

Die vereinbarten Lieferfristen gelten als Richtlinien und stützen sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertrags-
abschlusses. Bei jeder Vertragsänderung fällt die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist dahin und wird gegebenen-
falls neu festgelegt. 
Teillieferungen durch EOS sind zulässig. 
Unvorhersehbare Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle durch Lieferanten von EOS, 
Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittel-
beschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und andere ähnliche Fälle sowie alle Fälle höherer 
Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung EOS von der Verpflichtung zur Lieferung. 
Ist absehbar, dass aufgrund eines der genannten Vorfälle die Lieferung unmöglich oder mehr als 3 Monate verzö-
gert wird, behält sich EOS das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren. In diesem Fall kann der 
Kunde bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe bereits erfolgter Lieferungen zurückfordern. Die Geltendma-
chung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden wegen Lieferverzögerungen ist hiermit ausdrücklich aus-
geschlossen. 

6. Gefahrenübergang

Falls nicht ausdrücklich etwas anderes von den Parteien vereinbart wird, gilt EXW Hitzkirch, d.h. die Gefahr geht mit 
der Bereitstellung der zu liefernden Gegenstände zur Abholung (durch den Kunden oder Dritte) auf den Kunden 
über. 

7. Rückgaberecht

Rücksendungen von vertragsgemäss gelieferten Waren sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch 
EOS und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt möglich. Die Waren sind in Originalverpackung und unbeschädigt 
zurückzusenden. Rechnung und Lieferschein sind der Sendung beizulegen. Sämtliche durch die Rücksendung ent-
stehenden Kosten trägt der Kunde. Sollte die Rücksendung nicht komplett sein oder die Originalverpackung Schä-
den aufweisen, behält sich EOS das Recht vor, die Sendung zu retournieren oder dem Kunden einen angemesse-
nen Betrag für die Instandstellung in Rechnung zu stellen. 

8. Mängelrügen und Beanstandungen

Beanstandungen wegen Mängeln, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Lieferung sind, soweit durch zumutbare 
Prüfung der gelieferten Gegenstände feststellbar, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung EOS schriftlich 
mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde, die gelieferten Gegenstände innert 5 Tagen nach Erhalt zu prüfen bzw. 
schriftlich Mängelrüge zu erheben, so gilt die Lieferung als genehmigt. 
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Lieferung EXW Hitzkirch erfolgt und der Kunde somit unter anderem für den 
weiteren Transport der gelieferten Gegenstände (inklusive deren Versicherung) verantwortlich ist; dies selbst wenn 
der Transport und die Versicherung von EOS organisiert wurde. EIS übernimmt keine Haftung für Transport-
schäden oder Verlust der gelieferten Gegenstände auf dem weiteren Transportweg. 
Ergeben sich nach Ablauf der 5-tägigen Frist Mängel der gelieferten Gegenstände, welche der Kunde nicht durch 
zumutbare Prüfung der gelieferten Gegenstände feststellen konnte, so hat der Kunde sofort nach deren Entdeckung 
Mängelrüge zu erheben. Andernfalls gelten die gelieferten Gegenstände auch hinsichtlich dieser Mängel als ge-
nehmigt. Hinsichtlich dieser Mängel richtet sich die Gewährleistungsfrist nach Angabe der Produktspezifikation 
des gelieferten Gegenstandes, welche im Zeitpunkt der Lieferung gültig ist, respektive beträgt – sofern die Pro-
duktspezifikation keine entsprechenden Angaben enthält – 1 Jahr. 
EOS haftet für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Gewährleistungsbestimmung. Weitergehende Ansprü-
che des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche aller Art, sind soweit gesetzlich zulässig, auch bei recht-
zeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.

9. Gewährleistung und Haftung

Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden ausdrücklich als solche geltend zu machen. EOS bietet während der 
gesetzlichen Gewährleistungsfrist ausschliesslich Gewähr bei Mängeln, die nachweislich infolge fehlerhaften Ma-
terials, als Folge von Konstruktionsfehlern oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Ist ein Gewährleistungs-
anspruch begründet, so wird EOS, nach freiem Ermessen, die mangelhaften Gegenstände reparieren oder erset-
zen. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Gegenstände zu EOS trägt der Kunde. Ersetzte Teile wer-
den Eigentum von EOS. 
Soweit es das Gesetzt zulässt, wird jegliche weitere Haftung von EOS wegbedungen, insbesondere für Schäden, 
welche unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder durch deren 
Mängel entstehen. 
Bei Handelswaren gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Von der Gewährleistung ausge-
schlossen sind Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, Schäden infolge ungenügender Wartung, 
Nichteinhalten von Betriebsvorschriften und höherer Gewalt. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der 
Kunde selbst oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von EOS Änderungen oder Reparaturen durchführen.

10. Eigentumsvorbehalt

An allen gelieferten Gegenständen behält sich EOS bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inklusive 
allfälliger Verzugszinsen) das Eigentumsrecht vor. Hiermit ermächtigt der Kunde EOS unwiderruflich auf Kosten 
des Kunden den Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Gegenständen in das relevante Eigentumsvorbehalts-
register eintragen zu lassen. Der Kunde hat sich hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts gegenüber EOS vollständig 
kooperativ zu verhalten und verpflichtet sich insbesondere, alle Handlungen vorzunehmen, die für einen Eintrag 
nötig oder hilfreich sind. 
Bis zum vollständigen Übergang des Eigentums auf den Kunden hält der Kunde die gelieferten Gegenstände treu-
händerisch für EOS und der Kunde hat die Gegenstände getrennt von seinen eigenen oder von denen Dritter auf-
zubewahren. Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände vor Zugriffen Dritter zu schützen, sie sorgfältig zu be-
handeln und sie ordnungsgemäss auf eigene Kosten, jedoch zugunsten von EOS, gegen Diebstahl, Feuer und
jegliches weitere Risiko zu versichern. 
Eine Veräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände („Vorbehaltsgegenstände“) ist dem Kun-
den nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr gestattet. Auf jeden Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass das 
Eigentum erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Dritten übergeht. Der Kunde ist nicht berechtigt, 
die Vorbehaltsgegenstände zu verpfänden, Dritten als Sicherheit zu übereignen oder eine sonstige das Eigentum 
von EOS gefährdende Verfügung zu treffen. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen, die aus der Weiterveräusse-
rung der Vorbehaltsgegenstände entstehen oder entstanden sind, an EOS ab. Der Kunde ist bis zum jederzeit 
möglichen Widerruf durch EOS ermächtigt, die an EOS abgetretenen Forderungen treuhänderisch für EOS einzu-
ziehen. Im Falle des Widerrufs ist EOS berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. 

11. Urheberrecht

An allen mit den gelieferten Gegenständen zusammenhängenden Rechten, wie Zeichnungen, Entwürfen, Schema-
ta und Beschreibungen behält sich EIS die Eigentums- und Urheberrechte vor. 

12. Datenschutz

Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass EOS im Rahmen der Vertragsbeziehung Kundendaten erhebt und 
bearbeitet. EOS behandelt Kundendaten vertraulich und hält die Bestimmungen der schweizerischen Daten-
schutzgesetzgebung ein. Der Kunde stimmt zu, dass EOS im Rahmen der Einholung von Bewilligung für den Kun-
den Kundendaten an Dritte im In- und Ausland weiterleiten muss und dass in solchen Drittstaaten die Kundendaten 
nicht im gleichen Ausmass geschützt sind wie in der Schweiz

13. Ausschluss weiterer Haftung von EOS

Alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bestimmungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages (inklusive Irrtum) oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Lieferware selbst entstanden sind, wie namentlich Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden. 

EOS Handel GmbH

14. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam erweisen, so bleiben dadurch alle anderen Bedingungen unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist – mit Ausnahme des Eigentumsvorbehalts gemäss Ziffer 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen – ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie allfälliger Staatsverträge. Auf den Eigentumsvorbehalt findet das Recht desjenigen Staates Anwendung, in dem sich der gelieferte Gegenstand bei der Einleitung prozessualer Schritte befindet. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aufgrund des zwischen EOS und dem Kunden geschlossenen Vertrags oder dessen späteren Änderung ergeben oder sich auf diesen beziehen, einschliesslich (ohne Einschränkung hierauf) dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Verletzung oder Beendigung, ist Hitzkirch, Schweiz. EOS behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen Sitz einzuklagen und den Eigentumsvorbehalt am Lageort des Vorbehaltsgegenstandes durchzusetzen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzten alle älteren Versionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen 
von EOS. 

Der Weg zu uns